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    Förderungen bundesweit  ·  06. Juli 2025

    Sanierung von Aussen- und Strassenbeleuchtung

    Was wird gefördert ?

    Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. An Straßen wird eine zonenweise sowie zeit- oder präsenzabhängige Regelungstechnik installiert. Für Plätze, an Sportstätten und ähnlichen Orten kommt eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung zum Einsatz, beispielsweise mit zwei verschiedenen Beleuchtungsstufen für Training und Wettkampf. In Ausnahmefällen ist auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte förderfähig, um bestehende Beleuchtungsmissstände zu beheben.

     

    Bezuschusst werden Ausgaben für :

     

    • Leuchtenkopf – bestehend aus einem Träger für das Leuchtmittel sowie dem Leuchtmittel selbst, Reflektor/Optik, Abdeckung und Gehäuse,
    • Steuer- und Regelungstechnik,
    • Anschaffung, Installation, Errichtung und Inbetriebnahme der förderfähigen Anlagenkomponenten,
    • Deinstallation und fachgerechte Entsorgung der zu ersetzenden Anlagenkomponenten
    • Durchführung einer photometrischen Messung.

     

    Warum es sich für Sie lohnt :

     

    • Durch den Einbau hocheffizienter Beleuchtungstechnik sparen Sie Strom und damit Betriebskosten. Gleichzeitig senken Sie die Treibhausgasemissionen.
    • Die neuen lichtemittierenden Dioden (LED) leuchten die Umgebung besser und gezielter aus und verhindern so gleichzeitig Lichtverschmutzung.
    • Der Einsatz von LED macht eine insektenfreundliche Beleuchtung möglich.
    • Durch eine lange Lebensdauer erlaubt der Einsatz von LED-Technik zudem längere Wartungsintervalle und spart damit zusätzliche Betriebskosten.

     

    Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.

    Wer wird gefördert ?

    Gefördert werden beispielsweise :

     

    • Kommunen (rechtlich unselbständige Betriebe und sonstige Einrichtungen der Kommunen sind wegen der fehlenden Rechtspersönlichkeit nicht antragsberechtigt. Kommunen können für diese einen Antrag stellen),
    • rechtlich selbstständige Betriebe und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung sowie Zweckverbände mit kommunaler Beteiligung,
    • Öffentliche, gemeinnützige, mildtätige und religionsgemeinschaftliche Einrichtungen – mit Ausnahme des Bundes – in den Bereichen Erziehung, vorschulische, schulische oder hochschulische Bildung, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheit, Kultur, Pflege, Betreuung, Unterbringung sowie sozialer Hilfe – jeweils für die entsprechenden Einrichtungen,
    • gemeinnützige und mildtätige Vereine für die von ihnen betriebenen Einrichtungen,
    • Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus sowie deren Stiftungen.

    Mehr erfahren

    Zur Website von Klimaschutz.de

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    Zur Website von lichtplaner2030.com

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    Autor: Ingo Böger

    Fotos: © Ingo Böger

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    info@förderportale.com

    Linktipp

    www.flound.io

    www.solarplaner2030.de

    www.lichtplaner2030.com

    www.maximilianboeger.de

    www.vergabezentrum.com

    www.leuchtenfluesterer.de

     

     


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