Gefördert wird die energieeffiziente Sanierung von Außen- und Straßenbeleuchtung. An Straßen wird eine zonenweise sowie zeit- oder präsenzabhängige Regelungstechnik installiert. Für Plätze, an Sportstätten und ähnlichen Orten kommt eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung zum Einsatz, beispielsweise mit zwei verschiedenen Beleuchtungsstufen für Training und Wettkampf. In Ausnahmefällen ist auch Beleuchtungstechnik für neue Lichtpunkte förderfähig, um bestehende Beleuchtungsmissstände zu beheben.
Bezuschusst werden Ausgaben für :
Warum es sich für Sie lohnt :
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 18 Monate.
Gefördert werden beispielsweise :
Autor: Ingo Böger
Fotos: © Ingo Böger
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